Nicht erst seitdem es im Koalitionsvertrag steht, wird der Ruf nach einem Leistungsschutzrecht für Verleger immer lauter. Wird dies jedoch tatsächlich benötigt oder reichen die vorhandenen Regelungen im Urheberrechtsgesetz aus? Bedroht das Internet und vor allem Google die Existenz der Verleger oder haben es diese nur versäumt sich an aktuelle Gegebenheiten anzupassen? Und müsste bei der Einführung eines Leistungsschutzrechts das Urheberrechtsgesetz angepasst werden? Über diese Fragen spricht Christoph Golla mit Timo Ehmann (http://www.jusmeum.de) , Rechtsanwalt aus München, der zusammen mit Rechtsanwältin Emese Szilagyi einen Aufsatz zu dieser Thematik in der Zeitschrift Kommunikation und Recht verfasst hat.Der vollständige Beitrag befindet sich hier:Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, K R 2009, Beilage 2/09, 1. (http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904 deph=0 id=68501 currPage=1%20)
J!Cast
J!Cast ist ein Projekt im Rahmen einer Dissertation zu Internetradio, Podcast und Recht am ITM/Uni Münster. Regelmäßig werden hier Interviews mit Medienrechtsexperten zu aktuellen Ereignissen oder Urteilen veröffentlicht, die dem rechtlich interessierten Hörer die juristischen Feinheiten rund um Internet, neue Medien und Telekommunikation näher bringen werden.
Verantwortlich für die Inhalte: Laura Dierking
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01.03.2011 22:33 | Länge 00:22:25
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