Wer sich seit neuestem wundert, dass einem bestimmten Moderator ein bestimmtes Getränk jetzt während seiner Fernsehsendung noch besser schmeckt und dieser das auch gerne zeigt, dem sei gesagt: Seit April ist in Deutschland die „Produktplatzierung“ im Fernsehen erlaubt. Dies aber nur unter bestimmten Bedingungen. Warum im Rundfunkstaatsvertrag nun steht, dass „Product Placement“ eigentlich doch verboten ist und wie die Produktplatzierung zu anderen Werbeformen abgegrenzt werden kann, bespricht Christoph Golla mit Rechtsanwalt Kai Glockzin, LL.M.
J!Cast
J!Cast ist ein Projekt im Rahmen einer Dissertation zu Internetradio, Podcast und Recht am ITM/Uni Münster. Regelmäßig werden hier Interviews mit Medienrechtsexperten zu aktuellen Ereignissen oder Urteilen veröffentlicht, die dem rechtlich interessierten Hörer die juristischen Feinheiten rund um Internet, neue Medien und Telekommunikation näher bringen werden.
Verantwortlich für die Inhalte: Laura Dierking
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01.03.2011 22:33 | Länge 00:22:25
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